Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr.Weise&Eisfeld - Beratung und Kommunikation
-Stand März 2012-
§ 1 Anbieterkennzeichnung und Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, zwischen
Dr.Weise&Eisfeld - Beratung und Kommunikation GbR (nachfolgend: Dr.Weise&Eisfeld)
Gesellschafter: Dr. Johannes Weise, Christoph Eisfeld
Am Strande 3a
18055 Rostock
Tel.: 0381 877 24 009
Fax: 0381 877 24 004
E-Mail: info@weise-eisfeld.de
und ihren Kunden.
(2) Dr.Weise&Eisfeld verkauft, konfiguriert und wartet Softwareprodukte und stellt Dokumentationssysteme im Bereich der Intensivpflege bereit. Dr.Weise&Eisfeld erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Beratung hinsichtlich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Public Affairs, Imagekampagnen, Veranstaltungen/Events und Unternehmenskommunikation.
§ 2 Definitionen
(1) Kunden sind natürliche und juristische Personen, die die unter § 1 (2) definierten Leistungen von Dr.Weise&Eisfeld kaufen bzw. die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
(2) Bedingungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Softwareprodukte sind die von Dr.Weise&Eisfeld bereitgestellte Software - sowohl eigene als auch lizenzierte -, einschließlich Updates, Addins und Erweiterungen.
(4) Konfigurationen sind auf Kundenwunsch vorgenommene Änderungen an Softwareprodukten.
(5) Serviceleistungen sind Installationen von Softwareprodukten, Installationen von Updates, Datenbanksicherungen, Wartung und Support.
(6) Drittsoftware ist die Betriebs-, Anwendungs- oder sonstige Software eines Drittherstellers.
(7) Dokumentationssysteme sind die von Dr.Weise&Eisfeld bereitgestellten elektronischen und papierenen Bestandteile, die in ihrer Gesamtheit der Dokumentation, Digitalisierung, Archivierung und Aufbereitung von Daten und Verläufen in der Betreuung und Versorgung von Kunden dienen.
(8) Beratungen sind Analysen, Untersuchungen und die Darstellung sich daraus ergebender Schlussfolgerungen. Die Beratung wird erbracht ohne den Zweck der Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Dabei ist unerheblich, ob und wann evtl. Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen durch den Auftraggeber umgesetzt werden. Beratungsleistungen können auch in Vortragsform erbracht werden. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den dazugehörigen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsgeschäftes.
§ 3 Zugang zu Softwaresystemen und Kundenaccount
(1) Dr.Weise&Eisfeld stellt Kunden zur Optimierung von Betriebsabläufen sowohl zeitlich befristet als auch unbefristet das individuell konfigurierte „Mitarbeiterportal Pflege“ sowie einen Kundenaccount zum „Mitarbeiterportal Pflege“ (www.mitarbeiterportal-pflege.de) zur Verfügung. Dieser Account kann auf mehrere Mitarbeiter des Kunden mit individuellem Passwort persönlich gesplittet werden (Unteraccount).
(2) Die von Kunden gewählten Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Kunden verpflichten sich schon bei Vorliegen von Anhaltspunkten eines Missbrauchs des Accounts, dies Dr.Weise&Eisfeld umgehend mitzuteilen. Jede Person, die den Benutzernamen und das Passwort kennt, hat die Möglichkeit, das Mitarbeiterportal zu nutzen. Sollte vom Kunden festgestellt werden, dass eine andere Person von dem Benutzernamen und Passwort des Accounts oder eines Unteraccounts Kenntnis erhalten hat oder besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern. Sofern dies nicht möglich ist, hat der Kunde Dr.Weise&Eisfeld unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall wird Dr.Weise&Eisfeld den Account und/oder Unteraccount sperren. Kunden können den Kundenaccount bei Dr.Weise&Eisfeld unter den in § 1 genannten Kontaktdaten sperren lassen.
(3) Das Mitarbeiterportal sowie der Account können ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von vier Wochen vor Ablauf eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an Dr.Weise&Eisfeld (Brief, Telefax) zu erfolgen. Die Kündigung des Portals und/oder des Accounts via E-Mail ist ausgeschlossen. Die Nutzung des Mitarbeiterportals und des Accounts ist nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr möglich. Etwaige Sicherungskopien und sonstige Daten sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zugänglich. Die Löschung der im Mitarbeiterportal enthaltenen Daten erfolgt vier Wochen nach Ablauf des Vertrages. Im Falle der Kündigung hat der Kunde selbst für rechtzeitige Sicherungskopien der Software zu sorgen.
(4) Dr.Weise&Eisfeld behält sich die jederzeitige Kündigung oder Stilllegung des Benutzerkontos aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Falle von urheberrechtsverletzenden Handlungen und sonstigen gegen die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte verstoßenden Verhaltensweisen vor.
(5) Kunden haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Kundenaccounts vorgenommen worden sind. Hat der Kunde den Missbrauch seines Kundenaccounts nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Kunde nicht.
§ 4 Erbringung von Serviceleistungen
(1) Bei der Durchführung von Serviceleistungen liegen die folgenden Punkte im Verantwortungsbereich der Kunden: Kommunikationskosten mit Dr.Weise&Eisfeld, Wahl der Software- und Hardwareprodukte sowie deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck.
(2) Die Kunden erklären sich bereit, Dr.Weise&Eisfeld alle für die Erbringung der Serviceleistungen erforderlichen Informationen mitzuteilen und soweit erforderlich, Zugang zu EDV-Systemen zu gewähren sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
(3) Dr.Weise&Eisfeld führt Serviceleistungen in der Regel auf eigenen Servern durch. Sollten Serviceleistungen auf dem Server eines Kunden gewünscht sein, verpflichtet sich der Kunde Zugangsdaten bereitzustellen.
(4) Dr.Weise&Eisfeld wird prüfen, ob die Serviceleistungen durchführbar sind und bejahendenfalls diese durchführen. Stellt Dr.Weise&Eisfeld fest, dass die Konfiguration von EDV-Systemen zu ändern ist, so ist diese Änderung vor der Durchführung der Serviceleistungen auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Soweit Serviceleistungen technisch nicht durchführbar sind, wird Dr.Weise&Eisfeld von jeder weiteren Leistungsverpflichtung frei.
§ 5 Beratung und Beratungsdienstleistung
(1) Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt und von Dr.Weise&Eisfeld schriftlich bestätigt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder noch nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden.
(2) Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Vorgehensweise, Dauer und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.
(3) Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise oder der Dauer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt Dr. Weise&Eisfeld die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch. Dr. Weise&Eisfeld ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
(4) Die Beratung wird erbracht ohne den Zweck der Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
(5) Die Leistungen von Dr. Weise&Eisfeld sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
(6) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen Dr. Weise&Eisfeld die Erfüllung seiner Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
(7) Auf Verlangen des Auftraggebers hat Dr. Weise&Eisfeld Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
§ 6 Vergütung
(1) Dr.Weise&Eisfeld trifft mit dem Kunden eine Vergütungsvereinbarung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt nur durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht Dr.Weise&Eisfeld ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(2) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Dr.Weise&Eisfeld alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Dr.Weise&Eisfeld von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(3) Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt bzw. kündigt, kann Dr.Weise&Eisfeld einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich soweit nicht anders ausgewiesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(5) Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind Dr.Weise&Eisfeld gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.
§ 7 Kündigung
Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, gelten für die Kündigung des Beratungsvertrages die nachfolgenden Bestimmungen:
(1) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund (gem.§ 626 Absatz 2 BGB kann eine Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden), so behält Dr.Weise&Eisfeld Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen; Dr.Weise&Eisfeld braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was durch eine anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
(2) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten von Dr.Weise&Eisfeld beruht, so hat Dr.Weise&Eisfeld Anspruch auf einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.
(3) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der aus vertragswidrigem Verhalten von Dr.Weise&Eisfeld beruht, so entfällt der Anspruch auf die Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung kein Interesse haben; für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers gilt § 8.
(4) Kündigt Dr.Weise&Eisfeld ohne wichtigen Grund, so besteht der Anspruch auf einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung, es sei denn, dass seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Auftraggeber ohne Interesse sind.
(5) Kündigt Dr.Weise&Eisfeld aus einem wichtigen Grunde, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so gilt (1) entsprechend. In allen übrigen Fällen einer Kündigung von Dr.Weise&Eisfeld aus wichtigem Grund gilt (4) Satz 1 entsprechend; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftragsgebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist Dr.Weise&Eisfeld zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat Dr.Weise&Eisfeld Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
§ 9 Mängelbeseitigung
Dr.Weise&Eisfeld ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an der Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Dr.Weise&Eisfeld zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 6 Monate nach Erbringung der Leistung.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Dr.Weise&Eisfeld verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen (insbesondere Unternehmenskennzahlen und Zugangsdaten zum Mitarbeiterportal Pflege) sowie aller sich aus der Nutzung, Analyse oder auch Wartung und Konfiguration ergebenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Alle Informationen und Unterlagen werden auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandelt.
(2) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder Dr.Weise&Eisfeld von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
§ 11 Haftung und Schadenersatz
(1) Dr.Weise&Eisfeld handelt bei der Durchführung der Rechtsgeschäfte nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Dr.Weise&Eisfeld haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit besteht nur in der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden beschränkt sich auf die Höhe des Beratungshonorars bzw. auf die Höhe des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschadens.
(3) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 3 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(4) Folgt der Beratung eine unternehmerische Entscheidung, liegt diese Entscheidung allein beim Auftraggeber. Dr.Weise&Eisfeld haftet nicht für eventuelle Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen.
§ 12 Urheberrecht
Dr.Weise&Eisfeld behält an der gelieferten Beratungsleistung das Urheberrecht, so dass das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers gilt und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Der Auftragsgeber erhält das durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 13 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat eine möglichst genaue Beschreibung über Inhalt und Umfang seines Auftrags zu geben. Er verpflichtet sich, Betriebsdaten oder -unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 14 Gerichtsstand
Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Aufträgen aus dem Ausland, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand im geschäftlichen Verkehr ist die Hansestadt Rostock.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit, Frist oder Termin, so soll ein rechtlich zulässiges Maß an diese Stelle treten. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Gegen Forderungen von Dr.Weise&Eisfeld kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufgerechnet werden.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.